Vom Expertengeflüster bis hin zum Bewegtbild.

Was Berufsträger und uns im Bereich Berufsrecht, Haftung und Vermögens­schadenhaftpflichtversicherung bewegt.

Entdecken Sie auch das Ökosystem unserer strategischen Kooperationspartnerschaften, wodurch gezielt ein Mehrwert gestiftet wird.

Mehrwertpartner Steuerberaterverband
Westfalen-Lippe e. V.:

Wir stellen vor: Elmar Mörtenkötter, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e. V.

Eine Kooperation lebt vom Geben und Nehmen. Der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. ist ein Berufsverband, der seit über 75 Jahren besteht. Die Kooperation mit HDI, früher Gerling, besteht fast genauso lange. Diese Tradition wird von MENZE&MENZE als HDI-Generalvertretung und zuverlässigem Partner im Bereich der Vermögenschadenhaftpflicht weitergeführt.

Mitglieder des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. können sich bei MENZE&MENZE auf eine fachliche Beratung und eine Palette attraktiver Versicherungslösungen freuen.

Sie wollen mehr zum Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. erfahren? Dann schauen Sie gerne unter https://www.stbv.de/ vorbei.

A7403595 Hlb Stueckmann Podcast 7 Haftungsrisiken Steuerberater Pehlereineck

Die wirksame Einbeziehung von Haftungsbegrenzungen in die Mandatsvereinbarung:

Ein qualitätsgesichertes Auftragsmanagement begrenzt Haftung effektiv! Die wirksame Einbeziehung der Haftungsbegrenzung in das Mandatsverhältnis sollte bei Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwaltskanzlei oberste Priorität haben.

Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte und Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur MENZE & MENZE diskutieren die Rechtslage und geben Tipps und Einschätzungen für die Praxis.

Wann ist eine Haftungsbegrenzung im Mandatsverhältnis zu vereinbaren?

Grundsätzlich ist die Begrenzung von Haftungsansprüchen zu Beginn oder gar auch bei einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des Mandatsverhältnis vorzunehmen. Hinter dem Jahresabschuss ist definitiv der falsche Ort.

Gibt es inhaltliche Voraussetzungen an die Vereinbarung oder kann frei formuliert werden?

Inhaltlich sollten die Klauseln geprüft und juristisch abgestimmt sein. VORSICHT bei Musterformularen. Diese sind oft fehlerhaft und beinhalten die Gefahr von überraschenden Klauseln und sind damit ständig der Gefahr der Unwirksamkeit ausgesetzt.

Wie hoch sollte der Versicherungsschutz in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Bezug auf die vertragliche Haftungsbegrenzung gewählt werden?

Zunächst sollte die Haftungsbegrenzung immer mindestens den Vorschriften aus den berufsrechtlichen Vorschriften (WPO, StBerG, BRAO) entsprechen. Je nach Mandant oder aber wenn keine vertragliche Haftungsbegrenzung möglich ist, sollte der Versicherungsschutz an das Risiko des Auftrages angepasst werden.

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Neue Haftungsklausel in den AAB´s:

Die Haftungsklauseln in Allgemeinen Auftragsbedingungen sind wichtig für alle Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte. Das IDW hat neue AAB´s zum 01.01.2024 veröffentlicht. Auch die Haftungsklauseln wurden angepasst. Was gilt neu und was galt früher? Kann ich meine Haftung rechtssicher und wirksam begrenzen?

Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte und Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur Menze & Menze diskutieren die Rechtslage und geben Tipps und Einschätzungen für die Praxis.

Wie können sich Berufsträger, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungskanzleien rechtlich absichern, um eine mögliche Haftung gegenüber den Mandanten zu begrenzen? Gibt es Unsicherheiten für die Vergangenheit?

Wofür sorgt eine Haftungsklausel?

Mit einer wirksamen Haftungsklausel kann die Haftung gegenüber Mandanten begrenzt werden. Die rechtlichen Grenzen muss der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zwingend beachten.

Kann die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen begrenzt werden?

Eindeutig ja! Aber die AAB´s unterliegen einer strengen Auslegungskontrolle. Hier ist Vorsicht und Rechtssicherheit geboten, ansonsten droht die Unwirksamkeit der Haftungsbegrenzung bei gleichzeitig häufig zu niedrigem Versicherungsschutz.

Kann auch für die Vergangenheit der Versicherungsschutz angepasst werden?

Hier gibt es Möglichkeiten, um sich rechtlich und wirtschaftlich abzusichern – nicht nur zur eigenen Beruhigung, sondern auch für die Mandanten.