Vom Expertengeflüster bis hin zum Bewegtbild.

Was Berufsträger und uns im Bereich Berufsrecht, Haftung und Vermögens­schadenhaftpflichtversicherung bewegt.

Entdecken Sie auch das Ökosystem unserer strategischen Kooperationspartnerschaften, wodurch gezielt ein Mehrwert gestiftet wird.

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Private Equity im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte:

Welche Chancen und Risiken bringt Private Equity für Kanzleien wirklich mit sich?

In dieser Folge spricht unser Geschäftsführer Felix Menze mit Alexander Kirchner, geschäftsführender Partner bei HLB Stückmann, über die Rolle von Investoren im Berufsstand – und welche Auswirkungen neue Beteiligungsmodelle für Kanzleien haben können.

Private Equity ist ein neues Phänomen bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Investoren bringen dringend benötigtes Kapital für Digitalisierung und Wachstum, lösen Nachfolgeprobleme und fördern die Professionalisierung von Kanzleien. Gleichzeitig bestehen berufsrechtliche Grenzen und Risiken für Unabhängigkeit sowie mögliche Interessenkonflikte. Noch ist unklar, wie gravierend der Einfluss am Ende ist, aber die Branche beobachtet die Entwicklung aufmerksam und diskutiert mögliche strengere Regelungen.

Bild Hlb Stückmann

Nachhaltigkeits­bericht­erstattung – Chance oder Risiko für Unternehmen und Berater:

In der ersten Podcastfolge des Jahres 2025 widmen sich Felix Menze und Alexander Kirchner einem hochaktuellen Thema: der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Dabei stehen nicht nur die Unternehmen vor neuen Herausforderungen, sondern auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, die jene Unternehmen bei der Umsetzung begleiten.

Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte und Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur MENZE & MENZE diskutieren die aktuellen Perspektiven und teilen ihre Einschätzungen für die Praxis.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Prüfungsanforderungen: Was genau muss geprüft werden? Welche Risiken bestehen im Falle von Pflichtverletzungen? 

Wie die Umsetzung der europäischen Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkret aussehen wird, bleibt abzuwarten. Ähnlich wie bei der Prospektprüfung im Finanzbereich besteht auch hier das Risiko von Pflichtverletzungen – etwa durch fehlerhafte Angaben, die ein Unternehmen umweltfreundlicher erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.

Solche Pflichtverletzungen können zu einer Schadensersatzforderung führen, insbesondere wenn sich Unternehmen oder Investoren durch unzutreffende Nachhaltigkeitsberichte getäuscht fühlen. Präsentieren Unternehmen bewusst oder fahrlässig falsche Kennzahlen und entsteht daraus ein wirtschaftlicher Nachteil für Geschäftspartner oder Investoren, könnte dies von Gerichten als Vermögensschaden gewertet werden. Das Risiko einer Haftung besteht ebenfalls für Prüfende, sofern ihnen Fehler oder Versäumnisse bei der Prüfung nachgewiesen werden.

Und welche Rolle spielt die Berufshaftpflichtversicherung dabei? 

Da es bislang an etablierter Prüfpraxis fehlt, sind sowohl Best-Practice-Ansätze als auch mögliche Fallstricke noch nicht abschließend geklärt. Um den versicherungsrechtlichen Rahmen eindeutig zu definieren, ist es daher essenziell, das Prüfprogramm für die betroffenen Berufsstände künftig gesetzlich zu regeln.

Mehrwertpartner René Koller:

Wir stellen vor: René Koller, bAV Betriebswirt (FH)

Mit René Koller als bAV Betriebswirt (FH) und gerichtlich zugelassenem Rentenberater für betriebliche Altersversorgung und berufsständische Versorgungswerke, erweitern wir unser Leistungsspektrum zum Nutzen unserer Kunden und Ihrer Mandanten. Dabei schlägt sein Herz für das Thema Unternehmervorsorge.

Wenn Ihr Mandant beispielsweise sein Unternehmen ohne Pensionsverpflichtungen verkaufen, liquidieren oder innerhalb der Familie übertragen möchte, haben Sie mit René Koller genau den Spezialisten an Ihrer Seite, der Sie durch den gesamten Prozess erfolgreich begleitet.

Sie möchten sich eingehend informieren und haben Interesse an einem Beratungstermin? Dann wenden Sie sich an MENZE&MENZE https://menze-menze.de/ansprechpartner/.

Mehrwertpartner Perseus Technologies:

Wir stellen vor: Perseus Technologies

Perseus ist ein Cybersicherheitsunternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Cyberrisiken für Versicherungen und deren Kunden beherrschbar zu machen. Es bietet Lösungen in den Bereichen Risikobewertung, Prävention und Notfallmanagement an, um Unternehmen gegen Cyberbedrohungen zu wappnen.

Eine besondere Rolle spielen dabei auch die enge Zusammenarbeit mit Partnern wie MENZE&MENZE, die den Wert einer sicheren Cyberabwehr erkennen und ihre Kunden kompetent beraten.

Die Partnerschaft zwischen MENZE&MENZE und Perseus zeichnet sich durch einen intensiven Austausch und gemeinsame Auftritte auf Veranstaltungen aus, um die Dienstleistungen optimal an die Kundenbedürfnisse anzupassen.

Sie wollen noch weitere Informationen zum Thema Cybersicherheit für Ihr Unternehmen ? Dann schauen Sie gerne unter https://www.perseus.de/ vorbei.

 

 

Mehrwertpartner CANEI.tax:

Wir stellen vor: Jörg Niermann, Geschäftsführer von CANEI.tax

Mit dem Angebot des Softwareherstellers CANEI.tax verfügt MENZE&MENZE über einen echten Mehrwert für seine Kunden.
Gemeinsam haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Steuerberater bei der Risikovermeidung und Risikovorsorge zu unterstützen.

CANEI.tax verfügt über Software wie CANEI.betterbusiness, eine KI-basierten Planungs- und Controllingsoftware, die ein echter Game-Changer ist oder die Software CANEI.tax, die die Risiken nach § 102 StaRUG erkennt und dem Berater/Mandanten Gefahren anzeigt.

Dieses Angebot des Softwareherstellers CANEI.tax hilft aktiv Haftungsfälle zu vermeiden.
Das finden wir von MENZE&MENZE in höchstem Maße attraktiv.

Sie haben Interesse an der Software von CANEI.tax? Dann schauen Sie gerne unter https://www.canei.tax/ vorbei.

Mehrwertpartner Steuerberaterverband
Westfalen-Lippe e.V.:

Wir stellen vor: Elmar Mörtenkötter, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V.

Eine Kooperation lebt vom Geben und Nehmen. Der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. ist ein Berufsverband, der seit über 75 Jahren besteht. Die Kooperation mit HDI, früher Gerling, besteht fast genauso lange. Diese Tradition wird von MENZE&MENZE als HDI-Generalvertretung und zuverlässigem Partner im Bereich der Vermögenschadenhaftpflicht weitergeführt.

Mitglieder des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. können sich bei MENZE&MENZE auf eine fachliche Beratung und eine Palette attraktiver Versicherungslösungen freuen.

Sie wollen mehr zum Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. erfahren? Dann schauen Sie gerne unter https://www.stbv.de/ vorbei.

A7403595 Hlb Stueckmann Podcast 7 Haftungsrisiken Steuerberater Pehlereineck

Die wirksame Einbeziehung von Haftungsbegrenzungen in die Mandatsvereinbarung:

Ein qualitätsgesichertes Auftragsmanagement begrenzt Haftung effektiv! Die wirksame Einbeziehung der Haftungsbegrenzung in das Mandatsverhältnis sollte bei Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwaltskanzlei oberste Priorität haben.

Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte und Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur MENZE & MENZE diskutieren die Rechtslage und geben Tipps und Einschätzungen für die Praxis.

Wann ist eine Haftungsbegrenzung im Mandatsverhältnis zu vereinbaren?

Grundsätzlich ist die Begrenzung von Haftungsansprüchen zu Beginn oder gar auch bei einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des Mandatsverhältnis vorzunehmen. Hinter dem Jahresabschuss ist definitiv der falsche Ort.

Gibt es inhaltliche Voraussetzungen an die Vereinbarung oder kann frei formuliert werden?

Inhaltlich sollten die Klauseln geprüft und juristisch abgestimmt sein. VORSICHT bei Musterformularen. Diese sind oft fehlerhaft und beinhalten die Gefahr von überraschenden Klauseln und sind damit ständig der Gefahr der Unwirksamkeit ausgesetzt.

Wie hoch sollte der Versicherungsschutz in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Bezug auf die vertragliche Haftungsbegrenzung gewählt werden?

Zunächst sollte die Haftungsbegrenzung immer mindestens den Vorschriften aus den berufsrechtlichen Vorschriften (WPO, StBerG, BRAO) entsprechen. Je nach Mandant oder aber wenn keine vertragliche Haftungsbegrenzung möglich ist, sollte der Versicherungsschutz an das Risiko des Auftrages angepasst werden.

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Neue Haftungsklausel in den AAB´s:

Die Haftungsklauseln in Allgemeinen Auftragsbedingungen sind wichtig für alle Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte. Das IDW hat neue AAB´s zum 01.01.2024 veröffentlicht. Auch die Haftungsklauseln wurden angepasst. Was gilt neu und was galt früher? Kann ich meine Haftung rechtssicher und wirksam begrenzen?

Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte und Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur Menze & Menze diskutieren die Rechtslage und geben Tipps und Einschätzungen für die Praxis.

Wie können sich Berufsträger, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungskanzleien rechtlich absichern, um eine mögliche Haftung gegenüber den Mandanten zu begrenzen? Gibt es Unsicherheiten für die Vergangenheit?

Wofür sorgt eine Haftungsklausel?

Mit einer wirksamen Haftungsklausel kann die Haftung gegenüber Mandanten begrenzt werden. Die rechtlichen Grenzen muss der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zwingend beachten.

Kann die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen begrenzt werden?

Eindeutig ja! Aber die AAB´s unterliegen einer strengen Auslegungskontrolle. Hier ist Vorsicht und Rechtssicherheit geboten, ansonsten droht die Unwirksamkeit der Haftungsbegrenzung bei gleichzeitig häufig zu niedrigem Versicherungsschutz.

Kann auch für die Vergangenheit der Versicherungsschutz angepasst werden?

Hier gibt es Möglichkeiten, um sich rechtlich und wirtschaftlich abzusichern – nicht nur zur eigenen Beruhigung, sondern auch für die Mandanten.