In der ersten Podcastfolge des Jahres 2025 widmen sich Felix Menze und Alexander Kirchner einem hochaktuellen Thema: der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Dabei stehen nicht nur die Unternehmen vor neuen Herausforderungen, sondern auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, die jene Unternehmen bei der Umsetzung begleiten.
Alexander Kirchner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte und Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur MENZE & MENZE diskutieren die aktuellen Perspektiven und teilen ihre Einschätzungen für die Praxis.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Prüfungsanforderungen: Was genau muss geprüft werden? Welche Risiken bestehen im Falle von Pflichtverletzungen?
Wie die Umsetzung der europäischen Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkret aussehen wird, bleibt abzuwarten. Ähnlich wie bei der Prospektprüfung im Finanzbereich besteht auch hier das Risiko von Pflichtverletzungen – etwa durch fehlerhafte Angaben, die ein Unternehmen umweltfreundlicher erscheinen lassen, als es tatsächlich ist.
Solche Pflichtverletzungen können zu einer Schadensersatzforderung führen, insbesondere wenn sich Unternehmen oder Investoren durch unzutreffende Nachhaltigkeitsberichte getäuscht fühlen. Präsentieren Unternehmen bewusst oder fahrlässig falsche Kennzahlen und entsteht daraus ein wirtschaftlicher Nachteil für Geschäftspartner oder Investoren, könnte dies von Gerichten als Vermögensschaden gewertet werden. Das Risiko einer Haftung besteht ebenfalls für Prüfende, sofern ihnen Fehler oder Versäumnisse bei der Prüfung nachgewiesen werden.
Und welche Rolle spielt die Berufshaftpflichtversicherung dabei?
Da es bislang an etablierter Prüfpraxis fehlt, sind sowohl Best-Practice-Ansätze als auch mögliche Fallstricke noch nicht abschließend geklärt. Um den versicherungsrechtlichen Rahmen eindeutig zu definieren, ist es daher essenziell, das Prüfprogramm für die betroffenen Berufsstände künftig gesetzlich zu regeln.